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Rechtzeitige Absage

Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, sollte eine Absage bis Freitag der Vorwoche erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können. Wir danken für Ihr Verständnis.

Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 € zuzüglich 10 % des Rezeptwertes.

HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.