Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns keinen Spielraum für Kulanz. Zum einem, haben Patienten die auf einen Termin warten, keine Chance kurzfristig einzuspringen und zum anderen, entsteht der Praxis ein Verlust.
Deshalb bitten wir Sie, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, sollte eine Absage bis Freitag der Vorwoche erfolgen.
Termine die nicht rechtzeitig abgesagt werden, stellen wir gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung.
Wir danken für Ihr Verständnis.